Anfang 2022 hatte das Bündnis Volksbegehren „Radentscheid Bayern” (koordiniert vom ADFC und VCD Landesverband Bayern) eine Unterschriftenaktion gestartet, um einen Volksbegehren für einen Wandel der Verkehrspolitik zugunsten des Radverkehrs zu bewirken. Im Landkreis Fürstenfeldbruck hatte sich ein breites Bündnis aus ADFC, VCD sowie fünf politischen Parteien (SPD, Grüne, Linkspartei, ÖDP, Volt) formiert, um die Unterschriften zu sammeln, die für eine Zulassung des Volksbegehrens notwendig sind. Auch unsere beiden Köpfe hinter der Themengruppe „Mobilität“, Christian Brandl und Lisanne Sauerwald, arbeiteten aktiv in dem Bündnis mit.
Das Bündnis Radentscheid Bayern hatte von Juni bis Oktober 2022 über 100.000 Unterschriften für die Zulassung des Radl-Volksbegehrens gesammelt, viermal mehr als erforderlich. Ende Januar 2023 wurde der Zulassungsantrag eingereicht. Kurz darauf kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, ein eigenes Radgesetz erlassen zu wollen – obwohl die CSU die Forderungen des ADFC nach einem Radgesetz zuvor jahrelang abgelehnt hatte. Anstatt das Volksbegehren zuzulassen, verwies das Bayerische Innenministerium den Antrag des Radentscheid Bayern am 10. März 2023 an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Um über die Anliegen der Initiative aufmerksam zu machen und den großen Bedarf an Veränderung zu verdeutlichen, fand am 21. April 2023 die ADFC-Sternfahrt statt. Die Bürgerinitiative organisierte einen Zubringer auf die Radroute Augsburg-Königsplatz via Fürstenfeldbruck. (Foto) An der Sternfahrt nahmen insgesamt 18.000 Radler:innen teil.
Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 erklärte das Bayerische Verfassungsgericht den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für nicht zulässig. Die Ablehnung des Zulassungsantrages für ein Volksbegehren wird vor allem damit begründet, dass im Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Radgesetz straßenverkehrsrechtliche Aspekte berührt würden, die durch die Gesetzgebung des Bundes bereits abschließend geregelt seien. Als Antwort auf den politischen Druck wurde von der Bayerischen Staatsregierung allerdings ein neues Gesetz verabschiedet zur Errichtung von 1.500 km neuer Radwege bis 2030 (entsprechend 91m pro Jahr und Kommune).
Damit ist noch nicht alles getan. Es braucht insgesamt ein planerisches Umdenken in den Kommunen – weg von einer Ausrichtung rein am PkW-Verkehr, hin zu einer Planung, die den Radverkehr berücksichtigt – inklusive Radstellplätze. Hier sieht der Arbeitskreis Mobilität auch in der Kommune Maisach noch Verbesserungspotential.
Unter https://radentscheid-bayern.de/ kann man weiter verfolgen, was aus dem bayerischen Radgesetz wird. Die Initiatoren verfolgen die Ziele auch weiterhin.
Möchtest Du Dich in der Arbeitsgruppe einbringen und an Aktionen mitmachen, um die Kommune radlfreundlicher zu machen? Dann melde Dich gerne bei: mobilitaet@maisach-lebenswert.de