FFH = Fauna-Flora-Habitat
- Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume (Habitate) sowie der wildlebenden Tiere (Fauna) und Pflanzen (Flora)
- Teil der Verpflichtung der europäischen Staaten zum Erhalt der Biodiversität (Biodiversitätskonvention 1992)
- Durch die §§ 19a bis 19f Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde die FFH-Richtlinie in deutsches Recht auf Bundesebene umgesetzt
- Die Bayerische Natura 2000-Verordnung (2016) regelt die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Bayern und definiert die Erhaltungsziele für die einzelnen Gebiete
- FFH-Gebiete sind also nach europäischem und deutschem Recht geschützte Gebiete
- Es gilt das Verschlechterungsverbot
- Alles, was sich negativ auf die geschützten Lebensräume oder Tiere und Pflanzen auswirkt ist nicht erlaubt
- •Für einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot reicht es bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr einer Verschlechterung bzw. erheblichen Störung besteht. Es umfasst alle vom Menschen verursachten sowie alle vorhersehbaren natürlichen Beeinträchtigungen. Dabei darf ein Mitgliedstaat nicht warten, bis eine Verschlechterung eingetreten ist; vielmehr muss präventiv gehandelt werden, damit Verschlechterungen gar nicht erst entstehen können.
- Ausnahmen sind möglich, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann
- Für jedes Gebiet werden Erhaltungsziele definiert, die beschreiben, welche Arten und welche Lebensraumtypen erhalten werden sollen und in welche Richtung sie sich entwickeln sollen. Wenn festgestellt werden soll, ob sich in einem FFH-Gebiet der Zustand verschlechtert hat, dann schaut man in erster Linie auf die Erhaltungsziele.
- Alle Vorhaben, die sich möglicherweise negativ auf die Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes auswirken können, müssen eine „Verträglichkeitsprüfung“ durchlaufen, bei der man abschätzt, ob die Auswirkungen des Vorhabens vertretbar sind oder nicht (Art. 6 Abs. 3 FFH -Richtlinie, § 34 Bundesnaturschutzgesetz)
FFH-Gebiet Flughafen-Fürstenfeldbruck

Gebietsnummer
DE7733-371
Größe
252 ha
Zuständige Höhere Naturschutzbehörde
Regierung von Oberbayern
Lebensraumtypen
6210: Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele
Erhalt des Offenlandcharakters des Gebiets (weitgehend gehölzfreie Ausprägung).
- Erhalt ggf. Wiederherstellung Naturnaher Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) auf nährstoffarmen, flachgründigen Standorten in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen
- Erhalt ggf. Wiederherstellung der durch die Nutzung bzw. Pflege geprägten, großflächigen Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) auf den durch Bodenabschiebung entstandenen nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten; Erhalt der spezifischen Habitatelemente charakteristischer Tier- und Pflanzenarten
EU-Kommission (KOM) verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Mähwiesen
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 vor dem EuGH Klage eingereicht gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verschlechterung des „Erhaltungszustandes der Mähwiesen“.
Hauptpunkte der Anklage:
- die LRT 6510 und 6520 seien in den FFH-Gebieten nicht ausreichend geschützt würden und Deutschland sei damit den FFH-Anforderungen nicht nachgekommen.
- Die beiden LRT hätten sich in zahlreichen FFH-Gebieten vor allem aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken in den vergangenen Jahren erheblich verkleinert oder seien ganz verschwunden.
- In Deutschland sei nach wie vor keine ausreichende rechtliche Unterschutzstellung (v.a. Düngung und Mahdhäufigkeit betreffend) der genannten LRT gegeben.
- Die bisherigen Bemühungen der deutschen Behörden seien nicht zufriedenstellend und unzureichend. Insbesondere sei die Überprüfung des Verschlechterungsgebotes häufig nicht möglich, da keine Daten für Vergleiche erhoben würden.
Das Mähwiesenprojekt des Landkreises FFB
Fürstenfeldbruck ist einer von 7 Landkreisen in Oberbayern, in denen als Konsequenz aus der Klage der EU, artenreiche Mähwiesen wieder hergestellt werden sollen. Dafür wurden 2022 Wiesen gesucht, die noch ein Minimum an Artenvielfalt aufweisen und sich durch fachgerechte Pflege erholen können. Das dauert Jahre, vor allem weil die Böden durch Düngung meist zu nährstoffreich sind und erst abgemagert werden müssen. Magere Wiesen weisen eine deutlich höhere Artenvielfalt auf als gedüngte, nährstoffreiche Wirtschaftswiesen, da sich dort in der Regel wenige Arten durchsetzen.